Die wichtigste Nachricht vorab: Der gesetzliche Anspruch auf die Wann kommt die Mütterrente 3 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Dies wurde im Rahmen des „Rentenpakets 2025“ vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen dem Rechtsanspruch und der tatsächlichen Auszahlung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat bereits darauf hingewiesen, dass die technische Umsetzung – also die Neuberechnung von Millionen von Rentenkonten – enorme Zeit in Anspruch nimmt.
- Januar 2027: Offizieller Startpunkt des Anspruchs.
- Ab 2028: Voraussichtlicher Beginn der regulären Auszahlung der erhöhten Beträge.
- Rückwirkung: Keine Sorge – das Geld für das Jahr 2027 geht nicht verloren. Es wird nach der technischen Umstellung im Jahr 2028 rückwirkend für das gesamte Jahr 2027 ausgezahlt.
Wer profitiert von der Mütterrente 3?
Die Mütterrente 3 richtet sich gezielt an Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Bislang gab es hier eine Ungleichbehandlung gegenüber Eltern jüngerer Kinder:
- Kinder ab 1992 geboren: Hier werden seit jeher 3 Jahre (36 Monate) Erziehungszeit anerkannt.
- Kinder vor 1992 geboren: Hier wurden bisher nur 2,5 Jahre (30 Monate) anerkannt.
Mit der neuen Reform erhalten nun auch Eltern der älteren Jahrgänge die vollen 3 Jahre pro Kind. Damit findet eine vollständige Gleichstellung statt, unabhängig davon, ob das Kind 1960, 1985 oder 2010 geboren wurde.
Wie viel Geld gibt es zusätzlich?
Das Rentenplus durch die Mütterrente 3 ergibt sich aus der Gutschrift von zusätzlichen sechs Monaten Kindererziehungszeit pro Kind. In der Rentenversicherung entspricht ein Jahr Erziehungszeit etwa einem Rentenpunkt (Entgeltpunkt).
- Zusätzliche Punkte: Pro Kind gibt es 0,5 Rentenpunkte zusätzlich.
- Monatlicher Betrag: Bei einem aktuellen Rentenwert von ca. 40,79 Euro (Stand 2026) bedeutet das ein Brutto-Plus von etwa 20,40 Euro pro Monat und Kind.
- Beispiel: Eine Mutter mit drei vor 1992 geborenen Kindern erhält künftig rund 61 Euro mehr Bruttorente pro Monat.
Hinweis: Da die Rente jährlich angepasst wird, steigt auch dieser Betrag im Laufe der Zeit automatisch an.
Muss ich einen Antrag für die Mütterrente 3 stellen?
Für die meisten Rentnerinnen und Rentner gilt: Nein, ein separater Antrag ist nicht nötig. Die Rentenversicherung erkennt die bereits im Konto hinterlegten Kindererziehungszeiten automatisch und rechnet das zusätzliche halbe Jahr hinzu.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Sie aktiv werden sollten:
- Fehlende Kontenklärung: Wenn Sie noch nie Erziehungszeiten gemeldet haben, sollten Sie dies schleunigst über eine Kontenklärung nachholen.
- Besondere Fälle: Bei Adoptionen, Erziehung im Ausland oder wenn die Zeiten bisher dem anderen Elternteil zugeordnet waren, kann eine Prüfung sinnvoll sein.
- Erreichen der Mindestversicherungszeit: Für manche Frauen ermöglichen die zusätzlichen sechs Monate überhaupt erst den Sprung über die Hürde der 5-jährigen Mindestversicherungszeit, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben.
Warum dauert die Auszahlung bis 2028?
Viele Bürger empfinden die Verzögerung bis 2028 als enttäuschend. Die Deutsche Rentenversicherung begründet dies mit der massiven Komplexität. Es müssen über 10 Millionen Rentenbescheide individuell geprüft und angepasst werden. Dabei geht es nicht nur um eine simple Addition, sondern auch um die Verrechnung mit anderen Leistungen wie der Witwenrente, der Grundsicherung oder der Krankenversicherung.
Um Fehler zu vermeiden und das System nicht zu überlasten, wurde der politische Kompromiss der „Anspruch ab 2027, Auszahlung ab 2028“ gewählt.
Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick
In der folgenden Tabelle sind die Eckpunkte noch einmal kompakt zusammengefasst:
| Merkmal | Details zur Mütterrente 3 |
| Inkrafttreten | 1. Januar 2027 |
| Auszahlungsbeginn | Im Laufe des Jahres 2028 (rückwirkend) |
| Zielgruppe | Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden |
| Zusatzleistung | +0,5 Rentenpunkte pro Kind (ca. 6 Monate) |
| Wert (brutto) | Ca. 20,40 € pro Monat / Kind (Basis 2026) |
| Antragstellung | In der Regel automatisch (bei geklärtem Konto) |
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Fazit: Ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Lebensleistung
Die Mütterrente 3 ist mehr als nur eine finanzielle Spritze – sie ist ein Zeichen der Wertschätzung für eine Generation von Eltern, die ihre Kinder unter anderen wirtschaftlichen Bedingungen großgezogen haben. Auch wenn die bürokratische Mühle langsam mahlt und die volle Auszahlung noch etwas auf sich warten lässt, ist die gesetzliche Grundlage nun sicher.
Möchten Sie, dass ich Ihnen erkläre, wie Sie eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Kinderzeiten korrekt erfasst sind?